gemäß Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Stand: Februar 2026
Hinweis: Dieser Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gilt zwischen Ihnen als Auftraggeber (Verantwortlicher im Sinne der DSGVO) und der Resolvia LTD als Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO). Mit Nutzung der Dienste von Resolvia stimmen Sie diesem AVV zu. Dieser AVV ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung.
Zwischen dem Kunden der Resolvia-Plattform (nachfolgend „Auftraggeber" oder „Verantwortlicher") und
(nachfolgend „Auftragnehmer" oder „Auftragsverarbeiter")
– gemeinsam auch „Parteien" genannt –
wird folgender Vertrag zur Auftragsverarbeitung (nachfolgend „AVV") geschlossen. Dieser AVV konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Parteien, die sich aus der Nutzung der SaaS-Plattform „Resolvia" (nachfolgend „Hauptvertrag" bzw. „Dienste") ergeben, im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Verantwortlichen gemäß Art. 28 DSGVO.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers im Rahmen der Bereitstellung der SaaS-Plattform „Resolvia". Die Plattform bietet KI-gestützte Kundensupport-Automatisierung, insbesondere:
Die Laufzeit dieses AVV richtet sich nach der Laufzeit des Hauptvertrags (Nutzung der Resolvia-Plattform). Der AVV beginnt mit der Registrierung des Auftraggebers und der erstmaligen Nutzung der Dienste und endet mit der vollständigen Beendigung des Hauptvertrags und der abgeschlossenen Löschung aller im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten. Die Pflichten aus diesem AVV gelten fort, solange der Auftragnehmer personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer erfolgt ausschließlich zum Zweck der Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienste gemäß dem Hauptvertrag. Im Einzelnen umfasst dies:
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage und nach Maßgabe der Weisungen des Auftraggebers gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO. Der Hauptvertrag (einschließlich seiner Anlagen) sowie die Nutzung der Plattformfunktionen gelten als dokumentierte Weisungen des Auftraggebers.
Im Rahmen der Auftragsverarbeitung werden folgende Arten personenbezogener Daten verarbeitet:
Hinweis: Es werden grundsätzlich keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO verarbeitet, es sei denn, solche Daten sind unbeabsichtigt in den E-Mail-Inhalten der Endkunden des Auftraggebers enthalten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Endkunden entsprechend zu informieren und darauf hinzuweisen, keine sensiblen Daten in E-Mails zu übermitteln.
Die von der Verarbeitung betroffenen Personengruppen umfassen:
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO), es sei denn, er ist durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Auftragnehmer unterliegt, zur Verarbeitung verpflichtet. In diesem Fall teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung des Auftraggebers gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt (Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DSGVO). Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung auszusetzen, bis diese durch den Auftraggeber bestätigt oder geändert wird.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass sich alle Personen, die Zugang zu den personenbezogenen Daten haben, zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO). Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Auftrags fort.
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei:
Der Auftragnehmer hat, soweit gesetzlich erforderlich, einen Datenschutzbeauftragten bestellt. Anfragen zum Datenschutz können an privacy@resolvia.ai gerichtet werden.
Der Auftragnehmer trifft gemäß Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten, der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Diese Maßnahmen umfassen insbesondere:
Der Auftragnehmer überprüft die technischen und organisatorischen Maßnahmen regelmäßig und passt sie bei Bedarf dem aktuellen Stand der Technik an. Eine Änderung der Maßnahmen ist zulässig, solange das vertraglich vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird.
Der Auftraggeber erteilt hiermit seine allgemeine schriftliche Genehmigung zur Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern gemäß Art. 28 Abs. 2 DSGVO. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung von Unterauftragsverarbeitern, wobei der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Änderungen Einspruch zu erheben.
Der Auftragnehmer stellt vertraglich sicher, dass die Bestimmungen dieses AVV auch gegenüber Unterauftragsverarbeitern gelten. Insbesondere müssen Unterauftragsverarbeiter hinreichende Garantien dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt. Kommt ein Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des Unterauftragsverarbeiters.
Der Auftraggeber stimmt der Nutzung folgender Unterauftragsverarbeiter zu:
| Unterauftragsverarbeiter | Zweck der Verarbeitung | Verarbeitete Daten | Standort / Garantien |
|---|---|---|---|
| OpenAI OpCo, LLC (Irland) | KI-gestützte E-Mail-Analyse und Antwortgenerierung (GPT-Modelle) | E-Mail-Inhalte, Prompts, KI-Antworten | EU (Irland) – EU-Niederlassung, DPA, API-Nutzung ohne Trainingsfreigabe |
| Google Ireland Ltd. (Irland) | Gmail-API-Integration zur E-Mail-Synchronisation | E-Mails, Metadaten, OAuth-Token | EU (Irland) – EU-Niederlassung, DPA |
| Google Cloud EMEA Ltd. – Vertex AI EU (Irland) | KI-gestützte E-Mail-Analyse und Antwortgenerierung (Gemini-Modelle via Google Vertex AI API, EU-Inferenz) | Prompts, E-Mail-Inhalte, KI-Antworten | EU (Frankfurt) – Inferenz und Datenverarbeitung ausschließlich in der EU, kein Datentransfer außerhalb des EWR, DPA |
| Anthropic (Irland) | KI-gestützte E-Mail-Analyse und Antwortgenerierung (Claude-Modelle) | E-Mail-Inhalte, Prompts, KI-Antworten | EU (Irland) – EU-Niederlassung, DPA, API-Nutzung ohne Trainingsfreigabe |
| Meta Platforms Ireland Ltd. (Irland) | Instagram-, Facebook-Messenger- und WhatsApp-Business-API-Integration | Nachrichten, Profilnamen, Profilbilder, Nachrichtenmetadaten | EU (Irland) – EU-Niederlassung, DPA |
| Stripe Payments Europe, Ltd. (Irland) | Zahlungsabwicklung und Abonnementverwaltung | Zahlungsdaten, Rechnungsinformationen | EU (Irland) – EU-Niederlassung, DPA |
| Clerk, Inc. (USA) | Benutzerauthentifizierung und Sitzungsverwaltung | E-Mail, Name, Auth-Token | USA – EU-US DPF verifiziert, DPA |
| Mailgun Technologies, Inc. (USA) | E-Mail-Versand (transaktionale und automatisierte E-Mails) | E-Mail-Adressen, E-Mail-Inhalte, Versandmetadaten | EU (Frankfurt) – ausschließlich EU-Server, keine Verarbeitung außerhalb der EU, DPA |
| Cloudflare Germany GmbH (Deutschland) | Dateispeicherung (R2) für E-Mail-Anhänge | Dateien, Dateimetadaten | EU (Deutschland) – EU-Niederlassung, EU-Rechenzentren, DPA |
| Render Services, Inc. (USA) | Anwendungs- und Datenbank-Hosting (PostgreSQL, Web-Services) | Sämtliche Plattformdaten | EU (Frankfurt) – Datenverarbeitung ausschließlich in der EU |
| Shopify International Ltd. (Irland) | E-Commerce-Datenabfrage (bei Aktivierung durch Auftraggeber) | Bestell- und Kundendaten | EU (Irland) – EU-Niederlassung, DPA |
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber per E-Mail über geplante Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern mindestens 30 Tage vor deren Einsatz. Der Auftraggeber kann gegen die beabsichtigte Änderung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung aus berechtigten datenschutzrechtlichen Gründen Einspruch erheben. Erhebt der Auftraggeber Einspruch, werden die Parteien in gutem Glauben eine Lösung suchen. Kann keine Einigung erzielt werden, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht des Hauptvertrags zu.
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung seiner Pflichten zur Beantwortung von Anträgen betroffener Personen auf Ausübung ihrer Rechte gemäß Kapitel III DSGVO (Art. 15–22 DSGVO), insbesondere:
Wendet sich eine betroffene Person direkt an den Auftragnehmer zur Geltendmachung ihrer Rechte, wird der Auftragnehmer diesen Antrag unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. Der Auftragnehmer wird nicht eigenständig über solche Anträge entscheiden, es sei denn, der Auftraggeber hat ihn hierzu ausdrücklich ermächtigt.
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung und ermöglicht und trägt zu Überprüfungen – einschließlich Inspektionen – bei, die vom Auftraggeber oder einem von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt werden (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO).
Der Auftraggeber ist berechtigt, sich vor Beginn der Verarbeitung und sodann regelmäßig in angemessener Weise von der Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen und der sonstigen vertraglichen Verpflichtungen des Auftragsverarbeiters zu überzeugen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anfrage die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und insbesondere die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nachzuweisen. Der Nachweis kann erfolgen durch:
Die Kosten einer Vor-Ort-Inspektion trägt der Auftraggeber, sofern die Überprüfung keine Verstöße des Auftragsverarbeiters ergibt. Bei festgestellten Verstößen trägt der Auftragnehmer die Kosten der Überprüfung.
Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung, über jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 12 DSGVO, die im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung steht (Art. 28 Abs. 3 lit. f i.V.m. Art. 33 Abs. 2 DSGVO).
Die Meldung enthält mindestens folgende Informationen:
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung seiner Meldepflichten gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO) und gegenüber den betroffenen Personen (Art. 34 DSGVO). Der Auftragnehmer dokumentiert alle Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten einschließlich der damit zusammenhängenden Fakten, ihrer Auswirkungen und der ergriffenen Abhilfemaßnahmen.
Nach Beendigung des Hauptvertrags löscht der Auftragnehmer sämtliche im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten nach Wahl des Auftraggebers entweder oder gibt sie an ihn zurück und löscht vorhandene Kopien, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO).
Der Auftragnehmer bestätigt dem Auftraggeber auf Verlangen die vollständige und datenschutzkonforme Löschung der Daten schriftlich. Die Löschung verschlüsselter Daten erfolgt durch Vernichtung der jeweiligen Verschlüsselungsschlüssel, wodurch die Daten unwiderruflich unlesbar werden.
Soweit im Rahmen der Auftragsverarbeitung personenbezogene Daten in ein Drittland (außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums) übermittelt werden, stellt der Auftragnehmer sicher, dass angemessene Garantien gemäß Art. 44 ff. DSGVO bestehen. Im Einzelnen:
Der Auftraggeber kann jederzeit unter privacy@resolvia.ai Informationen über die bestehenden Garantien für internationale Datenübermittlungen und Kopien der relevanten Dokumente anfordern.
Die Haftung der Parteien richtet sich nach den Bestimmungen des Art. 82 DSGVO. Demnach haftet jeder an einer Verarbeitung beteiligte Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter für den Schaden, der durch eine nicht dieser Verordnung entsprechende Verarbeitung verursacht wird.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die dadurch entstehen, dass er seinen speziell den Auftragsverarbeitern auferlegten Pflichten aus der DSGVO nicht nachgekommen ist oder über die rechtmäßigen Weisungen des Auftraggebers hinaus oder entgegen diesen Weisungen gehandelt hat. Der Auftragnehmer ist von der Haftung gemäß Art. 82 Abs. 3 DSGVO befreit, wenn er nachweist, dass er in keinerlei Hinsicht für den Umstand, durch den der Schaden eingetreten ist, verantwortlich ist.
Ist eine Partei gemäß Art. 82 Abs. 4 DSGVO zum vollständigen Ersatz des Schadens verpflichtet worden, so ist sie berechtigt, von der anderen Partei den Teil des Schadens zurückzufordern, der dem Anteil der anderen Partei an der Verantwortung für den Schaden entspricht.
Der Auftraggeber ist als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Er ist insbesondere verpflichtet:
Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und sonstigen Vereinbarungen zwischen den Parteien, einschließlich des Hauptvertrags, gehen die Bestimmungen dieses AVV vor, soweit der Gegenstand des Widerspruchs den Schutz personenbezogener Daten betrifft.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses AVV unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und datenschutzrechtlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
Dieser AVV unterliegt dem Recht der Europäischen Union, insbesondere der DSGVO. Ergänzend gilt das Recht der Republik Zypern. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem AVV ist, soweit gesetzlich zulässig, Paphos, Zypern.
Änderungen und Ergänzungen dieses AVV bedürfen der Schriftform. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diesen AVV anzupassen, soweit dies aufgrund von Gesetzesänderungen, neuer oder geänderter Rechtsprechung oder Empfehlungen von Aufsichtsbehörden erforderlich ist. Wesentliche Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt.
Dieser AVV ist in deutscher Sprache verfasst. Sollte eine Übersetzung in eine andere Sprache erstellt werden, ist im Zweifelsfall die deutsche Fassung maßgeblich.
Bei Fragen zu diesem Vertrag zur Auftragsverarbeitung wenden Sie sich bitte an:
Wir beantworten Anfragen in der Regel innerhalb von 5 Werktagen.